Miniramp auf dem Skateplatz Groß-Umstadt
Die Kinder- und Jugendförderung der Stadt Groß –Umstadt hat in enger Zusammenarbeit mit engagierten Bürgern und der örtlichen Skater Szene eine profunde Mini Ramp errichten lassen. Gefördert durch das Regional Management und der Stadt Groß-Umstadt. Nachdem Bürgermeister Renè Kirch den städtischen Beitrag zur Finanzierung genehmigt hatte, konnte es losgehen. Die Stadt Groß-Umstadt hat mit dem bereits bestehenden Skateplatz und der Pumptrack einen wichtigen und wertvollen Anlaufpunkt für Jugendliche und Kinder geschaffen.
In der Pandemie wurden solche öffentlich zugänglichen Plätze unter freiem Himmel, noch mehr genutzt, als dies vorher der Fall war, vor dem Hintergrund der Gegebenheiten denen Jugendliche und Kinder ausgesetzt waren, ist dies eine begrüßenswerte Entwicklung.
Bei Jugendlichen zählt Sport immer noch zu einer der wichtigsten Freizeitaktivitäten. Aufgrund der Zunahme von Sportarten wie Street Ball (Basketball/Fußball), Skaten/Longboard/Skooter und BMX sollten Kommunen hierfür Räume zur Verfügung stellen und diese auch konsequent evaluieren und auf neue Entwicklungen und Bedürfnisse anpassen. Exakt dies ist in Groß-Umstadt erfolgt.
Eine anfängerfreundliche Rampe, die all denen, die mit dem Skaten anfangen wollen, oder es schon haben, bietet eine Möglichkeit, ihr Können zu verbessern und einen leichteren Einstieg in diese Sportart ermöglicht.
Die Rampe sollte so konzipiert sein, dass auch Fortgeschrittene einen Benefit daraus ziehen können. Deswegen stand die Stadt Groß- Umstadt in Kontakt mit der lokalen Skater Szene und ließen die Anregungen und Vorschläge in die Planung mit einfließen, besonders das Engagement von Hr. P.D. Rollmann aus Kleestadt war hierbei sehr hilfreich.
Die mini Ramp wurde nach Maßgabe angefertigt und ist eine Sonderanfertigung. Angepasst an die Gegebenheiten vor Ort, stellt Sie eine sinnvolle Ergänzung der bestehenden Optionen dar und spricht besonders Anfänger und Jüngere Skater*innen an.
Nach Prüfung durch den TÜV wurde die Rampe für den öffentlichen Betrieb freigegeben und kann nun uneingeschränkt genutzt werden.